Am vereinbarten Tag (Settlement-Tag) kommt es lediglich zur Vergütung der Abweichung zwischen dem vereinbarten FRA-Vertragszinssatz und dem am Fixing-Tag am Geldmarkt festgestellten gültigen Satz (Referenzzinssatz). Es erfolgt kein Tausch der Kapitalbeträge. Auch gibt es keine Verpflichtung, das Kapital zu liefern oder bereitzustellen.
Das FRA kann von Marktteilnehmern verwendet werden, um zukünftiges Zinsrisiko dadurch auszuschalten, dass der Zinssatz heute fixiert (gesichert) wird (Hedging).
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