Unsere Antworten zu häufig gestellten Fragen

Das Wichtigste zu SEPA kurz und prägnant

Was bedeutet eigentlich SEPA, welche Länder nehmen daran teil, welche Vorteile bringt SEPA für Sie – Antworten auf diese und viele andere Fragen finden Sie hier.

Was bedeutet SEPA?

SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area", den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus 32 europäischen Ländern. Innerhalb der SEPA werden europaweit standardisierte Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen angeboten. Dadurch können Unternehmen und Verbraucher bargeldlose Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinweg so einfach und bequem tätigen wie in ihrem Heimatland. Langfristig sollen die bisherigen inländischen Überweisungen und Lastschriften durch SEPA-Produkte abgelöst werden.

Welche Länder nehmen an SEPA teil?

Insgesamt 32 europäische Länder machen bei SEPA mit. Neben den 27 EU-Staaten nehmen auch die drei Länder des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz und Monaco an SEPA teil.
Euro-Länder Europäischer Wirtschaftsraum Sonstige
Belgien Bulgarien Schweiz
Deutschland Dänemark Monaco
Finnland Estland
Frankreich Island
Griechenland Lettland
Irland Liechtenstein
Italien Litauen
Luxemburg Malta
Niederlande Norwegen
Österreich Polen
Portugal Rumänien
Slowenien Schweden
Spanien Slowakei
Tschechische Republik
Ungarn
Großbritannien
Zypern


Kann ich SEPA-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln?

SEPA-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen europäischen Währungen sind die SEPA-Verfahren nicht einsetzbar. Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung.

Kann ich die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren weiter nutzen?

Die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren können Sie selbstverständlich weiter nutzen. Die SEPA-Verfahren werden parallel angeboten. Langfristig sollen jedoch die bisherigen inländischen Überweisungen und Lastschriften durch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften abgelöst werden. 

Muss ich auf die SEPA-Verfahren umsteigen?

Zunächst wird es die bestehenden nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren weiterhin geben. Die SEPA-Verfahren werden parallel dazu angeboten. Eine Verpflichtung zur Umstellung auf die SEPA-Verfahren besteht derzeit nicht, jedoch gibt es Planungen zur Setzung eines Enddatums für die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren.

Welche SEPA-Produkte gibt es?

Durch die Standardisierung im europäischen Zahlungsverkehr werden folgende Produkte angeboten: die SEPA-ÜberweisungSEPA-Überweisung, die SEPA-LastschriftSEPA-Lastschrift und SEPA-KartenzahlungSEPA-Kartenzahlung. Die SEPA-Lastschrift gibt es in zwei Ausprägungen: als SEPA-Basis-Lastschrift und als SEPA-Firmen-Lastschrift (ohne Erstattungsanspruch für den Zahler).

Welche Vorteile bringt SEPA für Unternehmen?

In der SEPA gelten einheitliche Zahlungsverkehrsverfahren und -formate für alle Transaktionen. Das betrifft auch Inlandszahlungen, die mittels SEPA-Verfahren getätigt werden. Dadurch können Sie die Kontoführung für den Euro-Zahlungsverkehr auf ein Konto konzentrieren sowie den Aufwand in Ihrer Kundendatenverwaltung reduzieren: Durch SEPA verfügen Sie für alle Ihre europäischen Geschäftspartner über einheitliche Daten wie IBAN und BIC.

Das neue SEPA-Lastschriftverfahren bietet Ihnen weitere Vorteile: Durch die Einführung eines konkreten Fälligkeitsdatums können Sie Ihre Zahlungsströme und damit Ihre Liquidität besser steuern.

Für Unternehmen, die Debitkarten akzeptieren, gilt: Entscheiden Sie sich für die Teilnahme an einem SEPA-fähigen Kartenzahlungsverfahren wie beispielsweise electronic cash, steigern Sie deutlich Ihr Kundenpotenzial.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der SEPA-Verfahren eine Anpassung Ihrer Buchhaltungs- und Electronic Banking-Systeme erfordert.

Muss ich etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware ändern?

Sie können alle aktuellen Softwarelösungen (z. B. StarMoney und S-Firm), die von der SaarLB bereit gestellt werden, weiterhin verwenden, da die heute bestehenden Zahlungsverkehrsverfahren parallel angeboten werden. Für die Software S-Firm bietet die SaarLB ein SEPA-Modul an, mit dem auch die Kontobestände auf IBAN und BIC umgestellt werden können.

Die Softwarehersteller anderer Lösungen sind über die Spezifikationen der SEPA-Verfahren informiert und haben bereits Anpassungen vorgenommen. Wann ein aktuelles Update der Software zur Verfügung gestellt wird, erfragen Sie bitte direkt beim Hersteller Ihrer Software.

Betreffen die Änderungen durch SEPA auch das Online-Banking?

Im Online-Banking wird Ihnen die SEPA-Überweisung ebenfalls angeboten. Alle bisherigen Funktionen und Layouts bleiben erhalten.

Gibt es neue Zahlungsverkehrsvordrucke für die SEPA-Überweisung?

Für die SEPA-Überweisung gibt es neue Vordrucke.

Die Überweisungsvordrucke für den nationalen Zahlungsverkehr können weiterhin genutzt werden.

Wie sieht das SEPA-Datenformat aus?

Für beleglose SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften gibt es ein neues Datenformat. Das bisher in Deutschland genutzte DTAUS-Format unterstützt SEPA-Zahlungen nicht. Das neue SEPA-Datenformat basiert auf dem ISO Standard 20022 und nutzt XML (eXtensible Markup Language) als Syntax.

Das SEPA-Datenformat wurde im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) abgestimmt. So ist sichergestellt, dass alle deutschen Kreditinstitute mit einem Format erreicht werden können. Detaillierte Informationen zum SEPA-Datenformat  inklusive eines kostenlosen Downloads der Spezifikation finden Sie hier: SEPA-DatenformatSEPA-Datenformat

Ändert sich durch SEPA etwas an den MT940-Kontoauszügen?

Die Einführung der SEPA wird Änderungen in den MT940-Kontoauszügen nach sich ziehen. Im Wesentlichen betrifft dies die Geschäftsvorfallcodes sowie den strukturierten Verwendungszweck (Tag : 86 :). Die erforderlichen Anpassungen wurden im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) abgestimmt. Die neuen Spezifikationen (Anlage 3 des DFÜ-Abkommens) stehen unter www.ebics.dewww.ebics.de zum Download bereit.

Ändert sich durch SEPA etwas an den Meldepflichten?

An den grundsätzlichen Meldepflichten im europäischen Zahlungsverkehr ändert sich nach derzeitigem Stand in der SEPA nichts. Das konkrete Meldeverfahren für SEPA-Zahlungen über 12.500 Euro erfordert eine Meldung mittels des Vordruckes Z4 zur Außenwirtschaftsverordnung, der elektronisch oder beleghaft der Bundesbank übermittelt werden kann.

Meldevordruck Z4*Meldevordruck Z4*
* Diese Seite wird von der Deutschen Bundesbank aktualisiert. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.

Gelten die mir erteilten Einzugsermächtigungen auch für SEPA-Lastschriften?

Bisher erteilte Einzugsermächtigungen gelten ausschließlich für das deutsche Lastschriftverfahren. Um Geldeinzüge im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens tätigen zu können, benötigen Sie das SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen.

Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?

Durch das SEPA-Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, fällige Rechnungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Gleichzeitig wird auch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen mit der Einlösung der Lastschrift beauftragt.

Bitte beachten Sie, dass nach derzeitigem Rechtsverständnis bereits erteilte Einzugsermächtigungen nicht für die SEPA-Lastschrift gelten. Hierfür muss der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen einholen.

Wie lange gilt das SEPA-Lastschriftmandat?

Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Sollten aber binnen 36 Monaten seit letztem Einzug keine Folgelastschriften vom Zahlungsempfänger eingereicht werden, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, ist ein neues SEPA-Mandat vom Zahlungspflichtigen einzuholen.

Was ist die "Creditor Identifier" und woher erhalte ich diese?

Der Creditor Identifier (CI) ist eine europaweit einheitliche Gläubiger-Identifikationsnummer, die den Einreicher von SEPA-Lastschriften eindeutig identifiziert. Die 16-stellige alphanumerische Nummer benötigen SEPA-Lastschrifteinreicher zwingend; ohne Angabe dieser Nummer erfolgt keine Bearbeitung der eingereichten Transaktionen. Die Gläubiger-Identifikationsnummer kann nur online bei der Deutschen BundesbankDeutschen Bundesbank beantragt werden.

Was ändert sich durch SEPA bei den Kartenzahlungen?

Durch die Einführung von SEPA werden auch Kartenzahlungen vereinheitlicht. Betroffen davon sind die Debitkarten, besser bekannt als EC-Karte, sowie die Kreditkarten.

Ziel der SEPA ist es, die technische Funktionsweise von Karten und Akzeptanzterminals so zu verbessern, dass EU-weit keine technologische Hürde der Akzeptanz von Karten entgegensteht. Darüber hinaus bieten europaweit einheitliche Sicherheitsstandards einen weiter verbesserten Schutz vor Missbrauch für Karteninhaber und Händler bei Kartenzahlungen in Europa.

Was muss ich als Händler tun, um Kunden aus dem SEPA-Raum das Bezahlen mit Karte zu ermöglichen?

Damit Kunden aus dem europäischen Ausland bei Ihnen mit ihrer Debitkarte am POS-Terminal bezahlen können, benötigen Sie mindestens ein SEPA-fähiges Debitkarten-Zahlungsverfahren wie beispielsweise electronic cash. electronic cash erfüllt bereits heute die SEPA-Anforderungen.

Selbstverständlich können Sie auch mit der Akzeptanz von Kreditkarten deutschen, europäischen und internationalen Kunden die bargeldlose Zahlung bei Ihnen ermöglichen.

Erfordert SEPA spezielle POS-Terminals?

Um SEPA-Debitkarten-Bezahlverfahren abwickeln zu können, benötigen Sie ein EMV-fähiges POS-Terminal. POS-Terminals sind bereits heute bei vielen Händlern für die Abwicklung von electronic cash-Zahlungen im Einsatz. Derzeit werden die electronic cash-Terminals im Handel auf den TA 7.0 umgestellt und damit EMV-fähig. Ab 2011 wird die Akzeptanz nur noch an EMV-fähigen Terminals gewährleistet sein. Terminals, die zu diesem Zeitpunkt nicht umgestellt sind, werden neue Karten, die den SEPA-Vorgaben entsprechen, nicht mehr akzeptieren können.

Ändert sich etwas an meiner Bankcard?

Die aktuelle SaarLB-Bankcard können Sie im SEPA-Kartenzahlungsverkehr einsetzen. Damit profitieren Sie von zusätzlichen Akzeptanzstellen im SEPA-Raum.