SCHULDSCHEINDARLEHEN
Aufgrund ihrer Vorteile ist die Beliebtheit von Schuldscheindarlehen deutlich angestiegen. Zum einen resultiert dies daraus, dass diese wertpapierähnlichen Produkte vom Anleger nach HGB als Forderungen zu bilanzieren sind und dadurch keine Abschreibungen vorgenommen werden müssen. Des Weiteren können Sie ganz nach den Wünschen des Anlegers ausgestaltet werden und fallen für Nichtbanken zudem noch unter die Einlagensicherung, sofern der Emittent einer Sicherungseinrichtung in Deutschland angehört.
Die SaarLB ist zum einen selbst Emittent von Schuldscheindarlehen, zum anderen aber auch als ihr Partner am Kapitalmarkt, Vermittler für fremde Titel sowohl von Banken und Sparkassen als auch von Unternehmen.