Ein paar Fakten zur Abgeltungsteuer
Zum 1. Januar 2009 hat sich die Besteuerung von Kapitaleinkünften - also von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen - grundlegend geändert.
Einkünfte aus privat gehaltenem Kapitalvermögen werden seitdem nicht mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, sondern mit einem pauschal geltenden Steuersatz von 25 %. Mit dem 25 %igen Steuerabzug ist künftig die Einkommensteuer auf Kapitaleinkünfte grundsätzlich abgegolten.
Mit Einführung der Abgeltungsteuer sind Steuererleichterungen wie z.B. das sogenannte Halbeinkünfteverfahren bei Dividendenerträgen, die einjährige Spekulationsfrist und die Geltendmachung von individuell entstandenen Werbungskosten weggefallen.
Abgeltungsteuersatz
Die Abgeltungsteuer auf die betroffenen Einnahmen beträgt grundsätzlich
25 % der Bemessungsgrundlage. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag von zur Zeit 5,5 % der Abgeltungsteuer und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Eventuell gezahlte ausländische Quellensteuer wird auf die Abgeltungsteuer angerechnet.
Einführung eines Sparer-Pauschbetrages
Der abgeltende Steuersatz von 25 % ist grundsätzlich auf die Bruttoeinnahmen aus Kapitalvermögen anzuwenden.
Der bisherige Sparerfreibetrag von 750 EUR und der bisherige Werbungskostenpauschbetrag von 51 EUR wurden zu einem einheitlichen Sparerpauschbetrag von 801 EUR (beziegungsweise 1.602 EUR für zusammenveranlagte Ehegatten) zusammengefasst.
Der Ansatz von tatsächlich entstandenen Werbungskosten ist bei den Kapitaleinkünften ab 2009 ausgeschlossen.
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