Ausland

Ihre internationalen Geschäfte erfordern einen professionellen Geldfluss

Profitieren Sie von unserer Leistungsstärke und beauftragen Sie unsere Experten mit der Ausführung Ihrer Auslandszahlungen. Rund um den Globus arbeiten wir mit starken Bankpartnern zusammen, die in unserem Auftrag Ihre weltweiten Zahlungsflüsse sicher und fristgerecht an Ihre Geschäftspartner transferieren.

Gleichzeitig sind wir für Sie der ideale Partner für Ihre Geldflüsse aus dem Ausland. Als Exporteur legen Sie großen Wert darauf, dass Ihre Auslandszahlungen schnell, kostengünstig und ohne Umwege auf Ihr Konto fließen.

Die SaarLB ist direkter Teilnehmer
  • am weltweiten SWIFT-Netz
  • am TARGET2 - Stystem der EZB (=Realtime Zahlungsverrechnungssystem)
  • an PAYCEPAYCE (= größtes Zahlungsverkehrs-Clearinghaus Europas)

Somit bieten wir Ihnen sehr effiziente, leistungsstarke und kostengünstige Clearingfunktionalitäten. Nutzen Sie unsere umfangreiche Expertise auf diesem Gebiet.

Unsere Tipps für Sie:

  • Informieren Sie Ihre Geschäftspartner über Ihre internationale Bankadresse.

    Damit Sie Zahlungen aus dem Ausland schnell auf Ihr Konto leiten, empfehlen wir Ihnen in Ihren Rechnungen bzw. in der Korrespondenz mit ausländischen Geschäftspartnern folgende Angaben aufzunehmen:

    Alle Zahlungen erbitten wir an: /All payments should be directed to:
    Konto / account: ………………..
    IBAN: DE ………………………..  S.W.I.F.T. – BIC: SALADE55
    Hinweis:
    Ihre Berater nennen Ihnen jederzeit die IBAN Ihrer Geschäftskonten bei der SaarLB und Sie finden diese auf Ihrem SaarLB-Kontoauszug.

  • HierHier finden Sie die Swift-BIC-Codes aller teilnehmenden Banken
  • Ihre Meldepflichten nach AWG /  AWV:
    Im Zahlungsverkehr mit dem Ausland gelten für Sie als Unternehmen und als Privatperson Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung. Grundsätzlich sind alle Transaktionen im Dienstleistungs- und Kapitalverkehr an Gebietsfremde ab einem Betrag von 12.500,00 € oder entsprechendem Gegenwert an die Deutsche Bundesbank zu melden. Ausgenommen von der Meldepflicht sind:
    • Ausfuhrerlöse
    • Zahlungen für Wareneinfuhren
    • Auszahlung und Rückzahlung von Krediten und Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten

    Auslandsüberweisungen werden mit dem Vordruck Z1, EU- bzw. SEPA-Zahlungen mit dem Vordruck Z4 an die Bundesbank gemeldet. Entsprechende Meldevordrucke finden Sie unter: www.bundesbank.dewww.bundesbank.de

    Möchten Sie Ihre Meldung onlineMeldung online erteilen, lassen Sie sich für das Extranet der Bundesbank freischalten.

    Bei Fragen zum Thema Meldepflicht (Vordrucke, Einreichungsweg, Meldefristen etc.) können Sie die Hotline der Deutschen Bundesbank unter folgender Telefonnummer kontaktieren: 0800 1234111