Jährliches Dokument
Die SaarLB hat gem. § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) mindestens einmal pro Jahr ein Dokument zu erstellen, das alle veröffentlichungspflichtigen Informationen der vergangenen 12 Monate enthält oder auf diese verweist.
Das hier veröffentlichte Dokument nach § 10 WpPG bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010. Die Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Das jährliche Dokument dient ausschließlich dem Zweck, die Anforderungen der oben genannten Vorschrift zu erfüllen. Weder das jährliche Dokument selbst noch die darin enthaltenen Informationen einschließlich solcher Informationen, auf die das jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Erwerb von Wertpapieren der Landesbank Saar dar.
Vorabbekanntmachungen
Landesbank Saar: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung.
Wertpapierbezogene Veröffentlichungen
Die wertpapierbezogenen Veröffentlichungen der Landesbank Saar sind im beigefügten Dokument abrufbar. Zusätzlich stehen die wertpapierbezogenen Veröffentlichungen der Landesbank Saar im Unternehmensregister unter Kapitalmarktinformationen zur Verfügung.
Für den Fall, dass Sie eines der hier angegebenen Dokumente nicht öffnen können, senden wir Ihnen dieses gerne auf Anfrage zu.